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Herzlich Willkommen beim KGV SW 25
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Der Verein stellt sich vor |
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Dienstag, den 12. Oktober 2010 um 15:17 Uhr |
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Eingebettet zwischen dem Neuhofer Berg und dem Israelitischen Friedhof liegt unsere beschauliche Gartenanlage. Im Süden geben wir dem Wertstoffhof der Stadt München einen grünen Rahmen und im Norden trennt uns ein begrünter Wall des Neuhofer Parkes vom Mittleren Ring.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 16. Oktober 2010 um 15:19 Uhr |
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Unsere Vorstandschaft (im März 2009 gewählt) Funktion Name 1. Vorsitzender Walter Funk 2. Vorsitzender Hermann Ranzinger 1. Kassier Heinz Ullmann 2. Kassier Elisabeth Müller 1. Schriftführer Jacqueline Köllnberger 2. Schriftführer Gerhard Blaasch
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Die Vereinsgeschichte 1924 bis heute |
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Mittwoch, den 13. Oktober 2010 um 12:10 Uhr |
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Die Gartenanlage Süd West 25 Neuhofen-Tal e.V. besteht nun seit über 85 Jahren. Eine lange Zeit, in der sehr viel geschehen ist. Die gesellschaftlichen Rahmen-bedingungen haben sich in dieser Zeit mehrfach grundlegend gewandelt. Veränderungen, die sich immer auch auf das Gartenleben ausgewirkt haben. Obwohl nur spärliche Aufzeichnungen aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg vorhanden sind, soll hier der Versuch gemacht werden, das Vorhandene zusammenzustellen und einen Rückblick zu geben.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 09. November 2010 um 16:31 Uhr |
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Sie möchten einen Garten pachten? [Nicht per E-Mail möglich!] |
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Montag, den 10. Januar 2011 um 21:30 Uhr |
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Wenn sie Freude an Gartenarbeit (Gemüse- und Obstanbau) haben, genügend Zeit dazu mitbringen und bereit sind, Aufgaben im Verein zu übernehmen, sind sie in unserer Kleingartenanlage willkommen.
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Unsere Gartenanlage umfasst 83 Gärten und die Nachfrage ist sehr hoch.
Bewerber müssen in München ihren Hauptwohnsitz haben (Stadtbezirke Altstadt-Lehel, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Sendling, Sendling-Westpark oder Schwantalerhöhe) und dürfen nicht Fördermitglied in einer anderen Gartenanlage sein.
Die Vorstandschaft entscheidet, wer als Fördermitglied aufgenommen wird (einmalige Aufnahmegebühr von derzeit 25,- €). Diese Fördermitgliedschaft ist Voraussetzung für die Übernahme eines Gartens. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2011 um 08:59 Uhr |
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